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Leistungsphase
1: Grundlagenermittlung
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a)
Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit
dem Auftraggeber und dem Objektplaner oder der Objektplanerin,
insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
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b)
Zusammenfassen der Ergebnisse
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Leistungsphase
2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
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a)
Analyse der Grundlagen
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b)
Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der
wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der
alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit
skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung
einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
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c)
Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für
jede Anlage
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d)
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,
Vorgänge und Bedingungen
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e)
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
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f)
Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN
276
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g)
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
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Leistungsphase
3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
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a)
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer
zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen
Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung
integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
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b)
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
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c)
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und
Anlagenbeschreibung
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d)
Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen
und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
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e)
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
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f)
Mitwirken bei der Kostenrechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
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g)
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung
mit der Kostenschätzung
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Leistungsphase
4: Genehmigungsplanung
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a)
Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen
Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich
der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger
Verhandlungen mit Behörden
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b)
Zusammenstellen dieser Unterlagen
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c)
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen
und Berechnungen
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Leistungsphase
5: Ausführungsplanung
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a)
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise
Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller
fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die
Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen
Lösung
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b)
Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage-
und Werkstattzeichnungen)
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c)
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
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d)
Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der
Ausschreibensergebnisse
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Leistungsphase
6: Vorbereitung der Vergabe
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a)
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der
Planung fachlich Beteiligter
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b)
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach
Leistungsbereichen
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Leistungsphase
7: Mitwirkung bei der Vergabe
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a)
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines
Preisspiegels nach Teilleistungen
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b)
Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines
Vergabevorschlages
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c)
Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der
Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
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d)
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags
mit der Kostenberechnung
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e)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
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Leistungsphase
8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
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a)
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den
Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den
allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen
Vorschriften
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b)
Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeit-planes
(Balkendiagramm)
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c)
Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
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d)
Mitwirken beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen
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e)
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
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f)
Rechnungsprüfung
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g)
Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN
276
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h)
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
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i)
Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen,
Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
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j)
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
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k)
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen
festgestellten Mängel
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l)
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der
Leistungsabrechnung der bauausführenden
Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
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Leistungsphase
9: Objektbetreuung und Dokumentation
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a)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
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b)
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen
für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren
seit Abnahme der Leistungen auftreten
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c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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d)
Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen
Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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