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| VERANTWORTUNG
FÜR NATUR UND UMWELT |
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Lehrmeister
der Technik ist die Natur. Ihrem Ingenium entlehnt der Mensch Form und
Funktion. Er durchdenkt ihre uralten Konzepte und adaptiert ihre
Prinzipien mit kreativer Intelligenz. Schöpfer unserer Technik ist der
Ingenieur. Er schuf Werkzeug und Maschine, Mechanik und Statik. Mit Rad
und Motor verkürzte er Räume; mit Mauer und Dach bezwang er die Gewalt
des Wetters. Ingenieure prägen die Welt, in der wir leben, nicht
immer indes nur zum Nutzen der Umwelt. Jetzt ist der Ingenieur
gefordert, seine Leistung an schwindenden Ressourcen zu justieren. Als
Freund der Natur und der Umwelt und nicht als ihr Beherrscher. |
| DEM
MENSCHEN VERPFLICHTET |
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Der
Ingenieurberuf ist ein geistig schöpferischer Kulturberuf mit Tradition
und Zukunftsbedeutung. Der Ingenieur erfüllt nicht nur technisch
wirtschaftliche, sondern auch soziale und kulturelle Aufgaben. Aus dem
Sicherheitsbedürfnis des Menschen sind Technikbewertung und
Technikfolgenabschätzung als originäre Problemfelder entstanden, auf
denen der Ingenieur wirken muß. Er hat sich seiner Treuhänderschaft
für Mensch und Umwelt bewußt zu werden, und er darf seine
Verantwortung für die Technik nicht allein der Gesellschaft
überlassen. Bedeutung und Würde des Ingenieurberufes werden deshalb an
der Verantwortungshaltung der Ingenieure zur Technik und gegenüber
kommenden Generationen gemessen.
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| REALITÄTSSINN
UND KOMPETENZ |
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Der Ingenieur ist Führungspersönlichkeit mit
weitreichender Kompetenz. Ob in Industrie, Handwerk, Wirtschaft oder
Verwaltung, ob in Forschung, Entwicklung oder Lehre: Das Wort des
Ingenieurs wiegt schwer. Er bringt wirtschaftliche Kenntnisse ebenso
ein, wie technische Erfahrung und realistische Vorstellungen von
Machbarkeit. Pyramide und Hochhaus, Straße und Brücke, Maschinen und
Computer, Tunnel und Kraftwerk: Wir verdanken sie dem Ingenieur, seinem
Wissen und seiner Phantasie, seinem Wagemut und seinen Fähigkeiten, der
Ingenieurkunst also, als Resultat hochqualifizierter Teamarbeit und
individueller, geistigschöpferischer Tätigkeit. |
| BERUFSETHIK
UND BERUFSPFLICHTEN |
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Ingenieur
Verantwortung muß sich vorrangig der Bewahrung des Eigenwertes und des
Eigenrechtes von Mensch und Umwelt zuwenden. Die Technik von heute kann
der Kunstfehler von morgen sein. Die Bedeutung der Ingenieure für
Umwelt, Mensch und Gesellschaft kann deshalb nur vor dem Hintergrund
einer zeitgemäßen Technikphilosophie und Ingenieurethik verstanden
werden. Dazu bedarf es der Orientierung an ethischen Kategorien, welche
die Ingenieure entwickeln und anwenden müssen. Sie sind deshalb bereit,
ethische Berufspflichten, wie ihre bewährten Standesregeln, als
verbindlich anzuerkennen.
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| PROFESSIONELLE
QUALIFIKATION |
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Der
Ingenieur ist Individualist durch und durch. Sein Beruf ist auch ein
freier Beruf. Die unabhängige und eigenverantwortliche, persönliche
Leistung formt das Fundament dieser Freiberuflichkeit. Sie setzt
autarkes Handeln gegenüber den Interessen Dritter und damit auch
eigenverantwortliche Selbständigkeit voraus. In Deutschland ist der
freiberuflich tätige Ingenieur befugt, sich kraft Gesetzes
"Beratender Ingenieur" zu nennen. Als solcher muß er eine
wissenschaftlich technische Qualifikation besitzen und sie laufend
aktualisieren. Seine Tätigkeit verlangt darüber hinaus ein
gemeinwohlverpflichtetes Selbstverständnis.
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| VERTRAUENSPERSON
UND EXPERTE |
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Der Ingenieur ist der Treuhänder seines
Auftraggebers, und zwar als unabhängiger Planer oder Berater, als
spezialisierter Gutachter oder als analysierender Experte. Seine
berufliche Qualifikation schöpft er aus reifer professioneller
Erfahrung, seine Autorität resultiert aus gründlichem Studium,
fachlicher Bildung und gesellschaftlicher Verantwortung. Für seine
Auftraggeber plant der Ingenieur und überwacht die exakte
Ausführung der Planung. Seine Unabhängigkeit von den ökonomischen
Interessen Dritter ist für den Auftraggeber von hohem wirtschaftlichem
Nutzen. |
| UNPARTEIISCHER
TREUHÄNDER |
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Unabhängig ist der Ingenieur, weil er in
Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-,
Handels- oder Lieferinteressen vertritt. Der Ingenieur ist
gesetzlich verpflichtet, in Ausübung seines Berufs von Dritten keine
Provisionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für sich, seine
Angehörigen oder seine Mitarbeiter anzunehmen, und er darf keine
gewerbliche Tätigkeit ausüben. Der Ingenieur ist also nur
seinem Auftraggeber verpflichtet, und er gehorcht dabei ausschließlich
seinem Gewissen und den Axiomen und Prämissen der Technik. |
| EIGENVERANTWORTUNG
UND UNABHÄNGIGKEIT |
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Seine
Eigenverantwortlichkeit verlangt vom Ingenieur immer auch
fachliche Unabhängigkeit. Sie wird von profunder Ausbildung,
wissenschaftlich fundierter Fortbildung und reicher Erfahrung gesichert.
Bildung und Ausbildung erst befähigen den Ingenieur zur
Erschaffung kreativer technischer Konzepte, die regelmäßig als
Einzelleistung und nie als standardisierbare Mehrfachleistung gewertet
werden muß. Eigenverantwortlichkeit heißt aber auch: Als Inhaber oder
als Partner einer Ingenieurgesellschaft auf eigene Rechnung tätig und
für das Tun und Handeln seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich zu
sein.
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| PLANER
UND SACHVERSTÄNDIGER |
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Ingenieure und ihre Unternehmen sind in
allen ingenieurtechnischen Disziplinen tätig. Sie führen neben der
Beratung und Entwicklung vorrangig die Planung sowie die Überwachung,
Koordinierung, Bauleitung und Prüfung in allen technischen und
technisch wirtschaftlichen Bereichen durch; dazu gehört auch die
Vertretung des Auftraggebers als Treuhänder und Sachwalter. Daneben
sind Ingenieure als öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige, als öffentliche bestellte Vermessungsingenieure, als
Prüfingenieure für Baustatik und im Erd- und Grundbau oder in anderen
staatlich anerkannten Prüfungs- und Überwachungsfunktionen tätig. |
| KONZEPT
UND REALISATION |
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Planung ist ein geistiger Prozeß und keine
marktgängige Ware. Deshalb wird der Ingenieur nach
qualitativen Gesichtspunkten, wie Fachkunde, Erfahrung,
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Vertrauen ausgewählt. Auf der
Grundlage seiner Planung sind höchstmögliche Wirtschaftlichkeit und
Qualitätsstandards möglich, denn nach seiner Planung werden auch die
jeweils günstigsten Angebote ermittelt. Die Bauüberwachung des Ingenieurs sichert die planungsgerechte Umsetzung des
technischen Konzeptes und seiner Dokumentation Fehlerfreiheit Kosten-
und, Termintreue offenbaren sich dabei zugleich als Auftrag und
Leistung. |
| HOHEITLICHE
AUFGABEN |
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Entstaatlichung
und Deregulierung setzen voraus, daß die neu mandatierten privaten
Träger die ehemals staatlichen Aufgaben ebenso gut erfüllen wie der
Staat selbst. Nicht nur im sicherheitsrelevanten Bereich, dort
besonders, muß deshalb eine ausreichende Qualifikation derer
gewährleistet sein, die staatliche Aufgaben übernehmen sollen. Ingenieure erfüllen diese Voraussetzung vollständig. Sie
unterliegen über die Ingenieurkammern der Länder, die als
Körperschaften öffentlichen Rechts die Kontrolle über die
Qualifikation ihrer Pflichtmitglieder kraft Gesetzes verwirklichen, der
mittelbaren Staatsaufsicht.
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| GESCHÜTZTE
BERUFSBEZEICHNUNG |
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Die
Ingenieurgesetze der Länder schützen die Berufsbezeichnung „Ingenieur". |
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